Schwyz – 20% bleiben Raucherlokale
Rauchen trotz Rauchverbot? In Schwyz gut möglich.
Am 1. Mai tritt im Kanton Schwyz das Rauchverbot in Kraft. Doch in viele “Quartierbeizen” kann weiterhin geraucht werden, denn sie wurden als Raucherlokale bewilligt. Um diese Bewilligung zu erhalten, darf die Raumfläche 80 Quadratmeter nicht überschreiten, so will es das Gesetz. Rund 20% aller Restaurants und Bars in der Gemeinde Schwyz bekamen eine solche “Raucher-Bewilligung” bereits.
Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat bereits 14 Betriebe als Raucherlokale bewilligt; alle weisen eine Restaurationsfläche von weniger als 80 Quadratmetern auf. Auch sind schon erste Gesuche um Einrichtung von Fumoirs in Gastgewerbelokalen bewilligt worden. Derzeit hängig ist noch ein knappes Dutzend weiterer Gesuche um die Bewilligung als Raucherlokal oder um die Bewilligung für die Erstellung und den Betrieb eines Fumoirs innerhalb des bestehenden Betriebes. Vor allem kleinere Betriebe mit “Quartierbeizen”-Charakter haben um die Bewilligung ersucht, dass nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Vorschriften zum Schutz gegen das Passivrauchen an den Stammtischen weiterhin geraucht werden kann.
Ich selber finde dieses Rauchverbot ziemlich lächerlich. Schliesslich konnte ich bisher ebenfalls auswählen, ob ich in ein Raucher- oder Nicht-Raucher-Lokal gehe. Ich finde es ziemlich ungerecht, dass unsere Landesregierung die Schweizer Wirte so einschränkt und einfach in “grösser als 80 Quadratmeter” einteilt. Gäbe es Leute, bei denen bisher ein ungutes Gefühl beim Betreten einer “Raucherbeiz” aufkam, so wären in der Vergangenheit viel mehr Nicht-Raucher-Lokale entstanden. Für gewisse Lokale ist das Rauchverbot der Tod.




