Fährst du schwarz oder grau?

SBB Pendlerin
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Reisende, die mit einem Billett 2. Klasse in der 1. Klasse sitzen und durch das Kontrollpersonal entdeckt werden – so genannte «Graufahrer» –, nicht einem Schwarzfahrer ohne gültiges Billett gleichzusetzen sind.
Gemäss Bundesgerichtsurteil werden «Graufahrer» (Reisender fährt beispielsweise mit Billett 2. Klasse in der 1. Klasse) gegenüber Schwarzfahrern (Reisende ohne Billett) benachteiligt. Für beide Kategorien wurde bisher im Selbstkontrollbereich ein Zuschlag von CHF 80.– erhoben. Im Unterschied zum Schwarzfahrer hat ein «Graufahrer» aber ein Billett 2. Klasse bezahlt. Das Bundesgericht verlangt deshalb die Erhebung differenzierter Zuschläge für Schwarz- und Graufahrer. Die Höhe dieser Zuschläge war nicht Gegenstand des Bundesgerichtsurteils.
Im Sinne einer Übergangslösung erheben die im VöVNeues Fenster zusammengeschlossenen Tarifpartner ab sofort bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember dieses Jahres folgende Zuschläge für Reisende ohne gültigen Fahrausweis:
- Schwarzfahrer: CHF 80.–
- Graufahrer: CHF 60.–
Bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2010 wollen die Tarifpartner eine neue Zuschlagsregelung ausarbeiten. Diese soll sowohl dem Bundesgerichtsurteil als auch der Einnahmensicherung der Transportunternehmen Rechnung tragen.
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