78% weibliche Freunde, online zwischen 19 & 21 Uhr…

Die Grenze hört, wenn die Bespitzelung zu offensichtlich wird.

Die Grenze hört, wenn die Bespitzelung zu offensichtlich wird.

Findest du es OK wenn deine zukünftige Firma deinen Namen vor der Einstellung zuerst im Internet überprüft? Ich finde es bis zu einem gewissen Teil OK. Es gibt allerdings auch Grenzen. Nachschauen ist OK, bespitzeln geht zu weit!

Manuel Reinhard veröffentlichte heute Abend den Artikel “Schweizer Unternehmen sind altmodisch – und stolz darauf” in seinem Blog. In diesem Artikel wettert er über die Schweizer Unternehmen welche sich kaum für die Aktivität ihrer Mitarbeiter bzw. ihrer zukünftigen Mitarbeiter im Internet interessieren.

Ich selber sehe diese Tatsache allerdings positiv. Von mir gibt es viele Informationen im grossen WWW. Trotzdem kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass ich diese Informationen gerne als allgemeine Informationen von mir ins Internet eingebe oder hinterlege. Zudem google ich öfters meinen Namen um zu überprüfen was das Internet über mich weiss. Passt mir etwas nicht, versuche ich den Inhalt (z.B. Profil) selber zu löschen. Sollte dies nicht möglich sein, so nehme ich via E-Mail Kontakt auf und gewähre dem Betreiber eine Frist von 30 Tagen für die Löschung.

Dennoch hätte ich Mühe, wenn mein Chef wüsste, dass ich vor allem Abends von 19 bis 21 Uhr auf Twitter aktiv bin, hauptsächlich weibliche Kolleginnen bzw. Freundinnen bei Facebook habe und öfters in Luzern im Ausgang bin. Ich habe aber keine Mühe wenn er meinen Namen googelt, solange er mich auf diesem Weg nicht bespitzelt.

In Deutschland ist der Datenschutz des Arbeitnehmer deutlich voraus. Der Chef darf kaum mehr einen Namen eines Mitarbeiters eingeben, ohne dass er sich strafbar macht.

Update 27.08.2010 09:35 Uhr Ich will Manu mit diesem Artikel in keinster Weise angreifen oder gar verletzen. Mit diesem Artikel will ich einfach meinen “Senf” auch noch abgeben. Jeder darf und soll seine Meinung haben. Der entsprechende Abschnitt wurde nun angepasst, so dass er nicht mehr zweideutig zu verstehen ist.

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  • http://www.sprain.ch sprain

    Wir sind unterschiedlicher Meinung, und das ist auch ok so.

    Aber zu deiner Aussage «Nach meinem Kommentar wurde der Anfang zwar leicht abgeändert, aber die Aussage ist nach wie vor dieselbe.» muss ich sagen, dass du da ganz falsche Eindrücke wecken willst.

    Dein Kommentar ist von 18:58 Uhr.

    Die Liste der Revisionen zeigt, dass ich den Artikel nach deinem Kommentar nur einmal angepasst habe – das war heute Morgen (also nachdem du diesen Eintrag geschrieben hast) und ich habe dabei bloss einen Grammatik- und einen Rechtschreibefehler korrigiert.

    Anderer Meinung sein ist gut, aber bitte fair bleiben und nicht zwischen den Zeilen Aussagen raustönen lassen, die so nicht stimmen.

    • http://saschak.ch Sascha Krähenbühl

      Hey Manu

      Ich wollte mit diesem Satz keine falsche Eindrücke erwecken. Ich will dich mit diesem Artikel auch nicht verletzen. Ich bin, wie du bereits erwähntest, einfach anderer Meinung.

      Gruss
      Sascha

  • http://www.ahnngslos.ch/ Roger

    Hatte auch schon diese Situation beim Bewerbungsgespräch: Ja sie, was wollen sie denn eigentlich da mit ihrem Blog bezwecken? Wir haben uns den mal angeschaut… :D

    • http://www.sprain.ch sprain

      Und, wurde das dann positiv oder negativ bewertet? Und was hast du geantwortet? :)

    • http://saschak.ch Sascha Krähenbühl

      Wobei ich eher stolz wäre, wenn sie meinen Blog finden würden. :-D Für diesen muss ich mich alles andere als schämen.